Preise

Genaue Kosten erfragen Sie bitte in der Praxis. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise im Rahmen einer privaten Liquidation und entspricht der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), bzw. mindestens den Selbstzahlerkosten.
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen übernehmen je nach Vertrag die Behandlungskosten ganz, oder nur teilweise bis gar nicht.

Am besten informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen normalerweise erstattungsfähig sind.
Gerne mache ich Ihnen einen Kostenvoranschlag!

Grundsätzlich gilt: Vertragspartner des Heilpraktikers ist der Patient und nicht seine Krankenkasse.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten der Behandlung?
In der Regel werden die Kosten von den „Gesetzlichen Kassen“ nicht übernommen, es sei denn, Sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung.
Im Gegensatz dazu übernehmen die meisten „Privaten Krankenkassen“ die Behandlungskosten ganz oder teilweise.
Dennoch: Setzen Sie sich diesbezüglich bitte vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

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